Allgemeine Geschäftsbedingungen
sevencollection portugal S.A.
Largo da Liberdade 11, 8650-195 Salema, Portugal
Handelsregister Lissabon Nummer der Juristischen Person: 514428317
I. Geltungsbereich, Vertragspartner, Untervermietung
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der vorstehend genannten Gesellschaft (nachfolgend „sevencollection.“ genannt) über die Überlassung von Veranstaltungsräumen, die Durchführung von Veranstaltungen und Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Leistungen.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Vertragspartner ist sevencollection sowie der Kunde.
4. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch sevencollection zustande. Sevencollection steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, sevencollection unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von sevencollection in der Öffentlichkeit zu gefährden.
6. Die Unterüberlassung von Räumen, Flächen oder Sachen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung von sevencollection.
II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von sevencollection zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über sevencollection beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von sevencollection verauslagt wird.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
3. Sevencollection kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an sevencollection zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
6. Sevencollection ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist sevencollection berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Sevencollection ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von sevencollection aufrechnen oder verrechnen.
III. Rücktritt des Kunden, Nichtinanspruchnahme der Leistungen von sevencollection
1. Sevencollection räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht vom Vertrag ein. Im Falle des Rücktritts des Kunden hat sevencollection Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und das Recht, anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine pauschale Entschädigung nachfolgender Maßgabe geltend zu machen, sofern der Rücktritt weniger als 30 Tage vor der vereinbarten Übernachtung ausgeübt wurde. Wurde der Rücktritt weniger als 30 Tage, aber mehr als 7 Tage vor der vereinbarten Übernachtung ausgeübt, dann muss der Kunde eine Entschädigungspauschale von 50 % vom für die Übernachtung vereinbarten Preis zahlen. Wurde der Rücktritt weniger als 7 Tage vor der vereinbarten Übernachtung ausgeübt, dann muss der Kunde den vollständigen für die Übernachtung vereinbarten Preis zahlen.
2. Bei Veranstaltungen in Installationen von sevencollection mit mehr als 50 Teilnehmern, hat ein Rücktritt des Kunden von der Veranstaltung bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Folge, dass sevencollection eine Zahlung von 50 % des vertraglich vereinbarten Veranstaltungspreises verlangen kann. Für den Fall, dass der Rücktritt in weniger als den vorgenannten 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, kann sevencollection eine Zahlung von 75 % des vertraglich vereinbarten Veranstaltungspreises verlangen.
3. Bei Veranstaltungen in Installationen von sevencollection mit weniger als 50 Teilnehmern, hat ein Rücktritt des Kunden von der Veranstaltung bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Folge, dass sevencollection eine Zahlung von 50 % des vertraglich vereinbarten Veranstaltungspreises verlangen kann. Für den Fall, dass der Rücktritt in weniger als den vorgenannten 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, kann sevencollection eine Zahlung von 75 % des vertraglich vereinbarten Veranstaltungspreises verlangen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass sevencollection kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, sevencollection der Nachweis eines höheren Schadens.
4. Die vorstehenden Entschädigungsregelungen gelten gleichermaßen für den Fall, dass der Kunde die vereinbarten Leistungen ohne entsprechende Mitteilung nicht in Anspruch nimmt.
5. Jede Rücktrittserklärung bedarf der Textform und ist an die sevencollection zu richten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei sevencollection.
IV. Rücktritt von sevencollection
1. Sevencollection behält sich vor, vom Vertrag mit dem Kunden kostenfrei zurückzutreten, sofern der Kunde auf eine schriftliche Mitteilung seitens sevencollection, die ihm mindestens 60 Tage vor Antritt der Buchung zugehen muss, seine Buchung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung von sevencollection bestätigt.
2. Für den Fall, dass der Kunde in diesen Fällen seine Buchung in den vorgegebenen Fristen storniert, schulden sich Kunde und sevencollection gegenseitig keinerlei Zahlungen.
3. Sevencollection ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere von sevencollection nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- sevencollection begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von sevencollection in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von sevencollection zuzurechnen ist;
- für die geplante Veranstaltung gesetzliche oder behördliche Erlaubnisse fehlen oder Vorgaben nicht eingehalten werden;
- Verletzungen von Rechten Dritter oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu besorgen sind;
- ein Verstoß gegen Ziffer I. Nr. 6 dieser AGB vorliegt;
- sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von sevencollection nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet;
- über das Vermögen des Kunden ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt wurde, er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.
4. Sevencollection hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Rücktritts gemäß den vorstehenden Maßgaben hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 3 ein Schadensersatzanspruch von sevencollection gegen den Kunden bestehen, so kann sevencollection den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 dieser AGB gelten in diesem Fall entsprechend.
V. Zimmernutzung, An- und Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Ein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Zimmer besteht nicht.
2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern der Kunde sie nicht bis spätestens 18.00 Uhr in Anspruch nimmt und keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat sevencollection das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind sevencollection die Zimmer spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Im Falle der verspäteten Rückgabe kann sevencollection für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass sevencollection kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
VI. Haftung von sevencollection, Verjährung
1. Sevencollection haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sevencollection für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von sevencollection beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von sevencollection beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von sevencollection steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von sevencollection auftreten, wird sevencollection bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, sevencollection rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet sevencollection dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit sevencollection zu treffen. Die Haftung von sevencollection für den Verlust der Wertgegenstände, die von der Aufbewahrungsvereinbarung umfasst sind, wird in diesem Vertrag geregelt.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Sevencollection bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von sevencollection gelten vorstehende Nr. 1, Sätze 1 bis 4 entsprechend.
4. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von sevencollection besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet sevencollection nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1, Sätze 1 bis 4. Etwaige Schäden sind sevencollection unverzüglich anzuzeigen.
5. Weckaufträge werden von sevencollection mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Sevencollection übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von sevencollection gelten vorstehende Nr. 1, Sätze 1 bis 4 entsprechend.
VII. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich, ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des/der jeweiligen sevencollection Hotels/Ferienwohnung.
2. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Faro.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sevencollection nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.